Einen Kaufvertrag sollten Sie selbstverständlich erst dann bei einem Notar unterschreiben, wenn klar ist, dass sie auch das gewünschte Darlehen von der Bank bekommen. Wenn Sie den Darlehensvertrag von der Bank bekommen haben, sollte der Notartermin innerhalb der folgenden 14 Tage stattfinden. Hintergrund: Falls es beim Notartermin doch noch zu Unwägbarkeiten kommen sollte, haben Sie nach Unterzeichnung des Darlehensvertrages eine 14tägige Widerrufsfrist und können ohne Folgekosten von diesem zurücktreten.
Übergang des Eigentums
Nachdem der Kaufvertrag beim Notar unterzeichnet wurde, organisiert dieser die erforderlichen Schritte, so dass Sie am Ende der rechtmäßige Eigentümer werden.
Im ersten Moment erwirkt der Notar eine sogenannte Auflassungsvormerkung, eine Art Reservierung für die Immobilie – so wird verhindert, dass die Immobilie ein zweites Mal verkauft werden kann. Nach der notariellen Beurkundung erhalten Sie Rechnungen vom Finanzamt für die Grunderwerbssteuer, dem Grundbuchamt für die Eintragung und Umschreibung, sowie vom Notar für die Kosten der Beurkundung und Grundschuldbestellung. Falls der Verkauf über einen Makler lief, folgt auch noch eine Rechnung über die Maklercourtage.
Weiter kümmert sich der Notar um den Vorkaufsverzicht der Stadt oder Gemeinde und die Löschung der Grundbucheinträge des Vorbesitzers. Sind alle Aufgaben des Notarsabgearbeitet erhält der Käufer die Fälligkeitsmitteilung über den Kaufpreis.