Anschlussfinanzierung
Sie haben schon eine Immobilie und die Zinsbindung ihrer Finanzierung läuft aus? Dann ist es höchste Zeit sich nach einer Anschlussfinanzierung umzuschauen.
Wenn wir einen kleinen Ausflug in die Welt des Sports machen, so gibt es im Regelfall eine erste und eine zweite Halbzeit. Die erste Halbzeit ist die erste Zinsbindungsphase, in welcher in der Regel noch nicht die komplette Finanzierung zurückgezahlt wird. Es besteht somit noch eine Restschuld zum Ende der Zinsbindung – das Spiel geht sozusagen weiter. In der zweiten Halbzeit – der Anschlussfinanzierung wird dann die bestehende Restschuld weiter finanziert. Kurz gesagt, sie unterschreiben bei der Hausbank, oder einem anderen Kreditinstitut einen Vertrag für die zweite Spielhälfte – die Anschlussfinanzierung.
Prolongation
Spätestens drei Monate vor Ablauf der Zinsbindung wird Ihnen Ihre finanzierende Bank ein sogenanntes Prolongationsangebot unterbreiten. Bei einer Prolongation (kurz “Prolo”) gibt Ihnen das Institut im Regelfall eine Auswahl an verschiedenen Möglichkeiten für die Anschlussfinanzierung. Hier müssen Sie sich nur noch für eine Variante entscheiden, unterschreiben und die Anschlussfinanzierung ist unter Dach und Fach. Sind Sie also mit Ihrer finanzierenden Bank zufrieden und das sogenannte Prolongationsangebot sagt Ihnen zu, spricht erst einmal nicht viel dagegen, dieses auch anzunehmen. Oder etwa doch nicht?
Wie oft wechseln Sie Ihren Stromanbieter? In aller Regel bleiben Kunden einem Unternehmen treu. Mit diesem Wissen unterbreitet Ihnen ihr bisheriges Kreditinstitut ein Angebot mit Konditionen, die zwar auf den ersten Blick gut erscheinen mögen. Allerdings zeigt sich, dass die Zinsen im Falle einer Prolongation oft deutlich schlechter ausfallen, als wenn man durch eine Umschuldung zu einem anderen Darlehensgeber wechselt. Ob sich eine Umschuldung zu einem anderen Institut lohnt, klärt gerne einer unserer Experten für Sie.
Umschuldung
Bei einer Umschuldung wechseln Sie das Kreditinstitut. Es wird also ein neuer Kreditvertrag mit einer anderen Bank geschlossen, welcher zum festgelegten Ablösetermin die bestehende Restschuld bei der jetzigen Bank übernimmt. Hier sind oft deutliche Einsparungen im Vergleich zum Prolongationsangebot des bisherigen Instituts zu verzeichnen – ein Vergleich mit anderen Angeboten lohnt somit immer. Zwar bedeutet einen Umschuldung immer auch einen größeren Aufwand und ist mit zusätzlichen Kosten wie bspw. Grundbuchkosten verbunden, die entstehenden Kosten werden aber im Regelfall durch die gesparten Zinsen kompensiert. Eine Umschuldung findet dabei zum Ende der Zinsbindung zu einem alternativen Kreditinstitut statt. Da die Ersparnis oft mehrere tausend Euro beträgt, lohnt ein Vergleich durch unsere Experten. Lassen Sie sich von uns persönlich zu diesem Thema beraten.
Forward Darlehen
Bis zum Ablauf der Zinsbindung Ihrer Baufinanzierung dauert es noch ein Jahr oder länger? Die Prognosen lassen allerdings den Schluß zu, dass die Zinsen in den kommenden Monaten und Jahren steigen werden? Dann kann ein sogenanntes Forward Darlehen eine gute Lösung sein. Hier wird die Anschlussfinanzierung schon deutlich vor dem eigentlichen Ablauf der Zinsbindung vereinbart. Dies bietet sich insbesondere dann an, wenn von steigenden Zinsen auszugehen ist. Dies gilt unabhängig davon, ob der Zinsmarkt aktuell niedrig oder hoch ist. Dennoch kann eine verfrühte Entscheidung zum Abschluss eines Forward Darlehen zu höheren Kosten führen. Je früher Sie sich für ein Forward Darlehen entscheiden, desto höher fallen die Aufschläge auf den Zins in der der sogenannten Forward Periode an. Ein Forward Darlehen mit einem Vorlauf von fünf Jahren hat einen höheren Zinssatz, als bei einer kürzeren Forward Periode von bspw. eineinhalb Jahren. Grundsätzlich ist der Abschluss eines Forward Darlehens zwischen 12 und 60 Monaten vor Ablauf der Zinsbindung der aktuellen Finanzierung möglich. Lassen Sie sich von unseren Experten beraten, ob und wann der richtige Zeitpunkt für den Abschluss eines Forward Darlehens ist.
Es ist unerheblich, bei welcher Bank sie letztlich finanziert haben – diese ist verpflichtet Ihnen spätestens drei Monate vor Ablauf der Zinsbindung ein Angebot für die Anschlussfinanzierung zu unterbreiten. Wir empfehlen jedoch nicht erst diesen Zeitpunkt abzuwarten, sondern sich schon rechtzeitig über den aktuellen Zinsmarkt zu informieren. Eine Anschlussfinanzierung bietet viele Optionen um bares Geld zu sparen und die Entschuldung zu beschleunigen.
Niedriges Zinsniveau
Natürlich stellt dies den besten Fall dar. Der Markt hat sich auf einem niedrigeren Niveau eingependelt und für Ihre Anschlussfinanzierung besteht somit einen gute Chance auf deutlich bessere Konditionen. Dennoch sollten Sie nichts überstürzen und sich mit den Prognosen der Experten über die Entwicklung informieren. Eventuell gehen diese von weiter fallenden Märkten aus und sofortiges Handeln ist somit nicht nötig. Falls diese jedoch von steigenden Märkten ausgehen, sollte hier entsprechend zeitnah gehandelt werden. Vereinbaren Sie mit unseren Experten einen Termin und lassen Sie sich unabhängig beraten.
Gleiches Zinsniveau
Hier haben Sie aktuell weder große Vor- noch Nachteile zu befürchten. Hier drängt lediglich die Zeit, wenn Experten von einem bald steigenden Zinsmarkt ausgehen. In jedem Fall sollten Sie einen Bankenwechsel in Betracht ziehen. Zwar ist dieser Wechsel mit zusätzlich Kosten, bspw. für den Notar verbunden, allerdings werden in vielen Fällen diese Kosten durch die Ersparnisse aufgrund besserer Konditionen ausgeglichen. Vereinbaren Sie mit unseren Experten einen Termin und lassen Sie sich unabhängig beraten.
Hohes Zinsniveau
Der Zinsmarkt entwickelt sich wahrscheinlich entgegen Ihren Erwartungen. Dennoch ist dies noch kein Grund panisch zu reagieren und das erstbeste Angebot anzunehmen. Ist das aktuelle Marktumfeld höher als bei Ihrer ersten Finanzierungsrunde, gibt es dennoch viele Optionen wie Sie am Ende doch das Beste für sich und Ihre Finanzierung herausholen. Sprechen Sie mit unseren Experten und lassen Sie sich unabhängig beraten.
Grundsätzlich ist Ihre Bank nicht dazu verpflichtet, sie vorzeitig aus Ihrem bestehenden Kreditvertrag zu entlassen. Es gibt allerdings Sonderfälle, in denen die Bank Ihnen dies ermöglichen muss, teilweise sogar ganz ohne Vorfälligkeitsentschädigung.
Berechnen Sie Ihre persönlichen Konditionen!