Baukindergeld
Einziehen und das Baukindergeld beantragen – jetzt die staatliche Förderung zu Ihrer Finanzierung erhalten.
Das Baukindergeld kann bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragt werden und richtet sich an Familien mit mindestens einem Kind.
Das Baukindergeld hat die KFW-Programmnummer 424.
Zu Beginn einer Finanzierung lässt sich das Baukindergeld nicht als Eigenkapial einsetzen, da es erst nach dem Immobilienkauf beantragt werden kann. Da das Baukindergeld jährlich ausgezahlt wird, kann es jedoch als zusätzliche Tilgung in Ihre Baufinanzierung einfließen.
Das Baukindergeld wird jährlich ausgezahlt, allerdings nicht im Voraus. Aus diesem Grund können Sie es nicht gleich zu Beginn der Finanzierung als Eigenkapital einsetzen.
Sie können das Baukindergeld wie folgt einsetzen,
Frage | Antwort |
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Wer bekommt Baukindergeld? | Familien und Alleinerziehende mit Kindern. |
Wieviel Baukindergeld wird gezahlt? | Pro Jahr und Kind werden über 10 Jahre jeweils 1.200 € gezahlt. Insgesamt also 12.000 € pro Kind. |
Gibt es Einkommensgrenzen? | Das Familieneinkommen darf max. 75.000 € p.a. betragen, zzgl. 15.000€ pro Kind. |
Wie wird das Baukindergeld ausgezahlt? | jährlich |
Ab wann kann es beantragt werden? | Es kann seit dem 18.09.2018 bis 31.12.2023 beantragt werden. Die Immobilie muss bis 31.03.2021 gekauft werden und es wird nur so lange ausbezahlt bis der Fördertopf leer ist. |
Was sind die Grundvoraussetzungen? | Kaufvertrag oder Bauantrag wurden ab dem 01.01.2018 unterschrieben. Ausschließlich für Familien mit mind. 1 Kind unter 18 Jahren. Die Immobilie muss mindestens 10 Jahre selbst genutzt werden und der Antragsteller darf keine weiteren Immobilien besitzen. |
Welchen Kinder werden mit eingerechnet? | Es zählen nur Kinder, die zum Tag der Beantragung schon geboren und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Antragsteller muss Kindergeldberechtigter sein. |
Wie viele Kinder werden maximal berücksichtigt? | Aktuell gibt es keine Begrenzung. |
Wie wird das Baukindergeld beantragt? | Beantragt wird das Baukindergeld über die Webseite der KFW. Beachten Sie, dass der Zuschuss erst nach Einzug in die neue Immobilie beantragt werden kann und spätestens nach 6 Monaten vorliegen muss. |
Welche Unterlagen werden benötigt ? | Die letzten beiden Einkommensteuerbescheide, eine Meldebescheinigung und der Grundbuchauszug der erworbene Immobilie. |
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